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Haben Sie Ihre Registrierung
bei der stiftung elektro-register-altgeräte (ear) noch nicht abgeschlossen und benötigen Sie
dazu noch eine insolvenzsichere Garantie? - oder möchten
Sie Ihre bisherige Garantie optimieren, erneuern oder verlängern?
Dann bietet Ihnen die "Osram AG, Philips GmbH und Andere
GbR" eine Lampenbranche übergreifende insolvenzsichere
finanzielle Garantie als Voraussetzung für Ihre Registrierung
bei der Stiftung ear.
Kurz:
Das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme
und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und
Elektronikgeräten (ElektroG) verpflichtet im § 6,
Absatz 3, die Hersteller eine Garantie für die Finanzierung
der Rücknahme und Entsorgung, der zur privaten Nutzung
ab dem 23. Nov. 2005 in Verkehr gebrachten Elektro- und Elektronikgeräte,
nachzuweisen.
Ohne Nachweis einer solchen Garantie bekommt ein Hersteller
keine Registrierung von der stiftung elektro-altgeräte-
register (ear) und darf dementsprechend keine Geräte mehr
vertreiben.
Der Nachweis einer individuellen Garantie, die insolvenzsicher
sein muss, z.B. durch eine Bankbürgschaft, Versicherung
oder ein Treuhandkonto, würde für den einzelnen
Hersteller zu einer unerwünschten Verkürzung seiner
Kreditlinie oder zu einem direkten Liquiditätsabfluss
führen. Hinzu käme ein nicht unerheblicher permanenter
Verwaltungsaufwand im eigenen Unternehmen.
Um diese Nachteile zu vermeiden, haben Osram und Philips als
kostengünstige und transparente Alternative die "Garantiegesellschaft
Lampen" gegründet. Sie soll interessierten Betroffenen
einen unbürokratischen Weg anbieten, um der gesetzlichen
Garantiestellungspflicht nachzukommen.
Durch Bündelung des Garantievolumen aller Teilnehmer
kann die Gesellschaft zu günstigsten Konditionen bei
einer namhaften Versicherung die erforderlichen Versicherungsdienstleistungen
einkaufen.
Seit dem 20. Dezember 2005 liegt die offizielle Anerkennung
dieses kollektiven Garantiesystems durch das ear vor.
Die Verwaltung ist einem Dienstleister, der Lightcycle Retourlogistik-
und Service GmbH, übertragen. Treuhand- und Verwaltungsfunktion
sind dort in einer Hand zusammengefasst. Ein Gesellschafterausschuss
(GA) führt und kontrolliert diese Verwaltungsstelle.
Das System steht allen Lampenherstellern diskriminierungsfrei
zur Verfügung, sofern sie sich für die Rücknahme
im sogenannten "Umlageverfahren" entschieden haben.
Andreas Adam
GA-Vorsitzender
Jürgen Uhr
GA-Stv.-Vorsitzender
Haben wir Ihr Interesse geweckt ? dann lesen Sie
bitte weiter!
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